Trauerfall

Bestattungsdienst Baar

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Wir begleiten Sie in dieser Zeit. Als langjähriges und erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie individuell, fachgerecht und kompetent in allen Fragen rund um die Bestattung. 


Soforthilfe im Trauerfall

Tag und Nacht erreichbar unter:

0731 92 05 5-0




Unsere Leistungen

Wir führen alle Arten von Bestattungen durch. Dazu gehören Erd-, Feuer- und Seebestattungen. Außerdem führen wir auch anonyme Bestattungen sowie Friedwald-, Almwiesen-, Bergbach-, bis hin zu Diamantenbestattung durch. Zudem überführen wir bundesweit und übernehmen Überführungen ins Ausland und aus dem Ausland. Darüber hinaus bieten wir kostenlos Vorsorgen an. Hier kann man schon zu Lebzeiten festlegen, wie Sie sich Ihre Bestattung wünschen.

Laden Sie sich auch gerne unseren Wegbegleiter herunter. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf im Trauerfall auf einen Blick zusammengefasst.


Tod in einer Klinik

Tod in einer Klinik

Beim Tod in einer Klinik, wird der Tod durch einen Klinikarzt festgestellt und dokumentiert. Die Todespapiere werden automatisch dem zuständigen Standesamt zugestellt oder bei der Abholung des Verstorbenen dem Bestatter mitgegeben.

 

 

Tod im eigenen Haus

Tod im eigenen Haus

Bei Eintritt des Todes zu Hause muss umgehend ein Haus- oder Notarzt benachrichtigt werden. Dieser kommt ins Haus, führt die Leichenschau durch und erstellt die Todespapiere. Danach wird ein Bestatter beauftragt, der bei der Abholung des Verstorbenen die Arztpapiere entgegennimmt.

 


Ablauf im Trauerfall

In einem persönlichen Gespräch legen wir gemeinsam den Ablauf der von Ihnen gewünschten Bestattung fest und erledigen alle damit verbundenen organisatorischen und kommerziellen Angelegenheiten.


Wir übernehmen für Sie:

  • das Einholen des Bestattungstermines in Abstimmung mit dem Geistlichen oder des Redners
  • Besorgung aller notwendigen Dokumente für die Bestattung
  • Beurkundung des Sterbefalles über das zuständige Standesamt
  • Einholen der erforderlichen Meldebescheinigung
  • die Organisation der gewünschten musikalischen Begleitung
  • das Bestellen der Dekoration und des Blumenschmuckes
  • die Aufnahme von Traueranzeigen und Danksagungen in Zeitungen
  • das Erstellen von Trauerdrucksachen, Gedenk - und Sterbebildern in unserer hauseigenen Druckerei

Abmeldung

Darüber hinaus erfolgt automatisch eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, Nachlassgericht und Finanzamt. Selbstverständlich übernehmen wir auch persönliche Abmeldungen für Sie, wie:


  • Krankenkasse
  • gesetzliche Rente
  • Antrag auf Vorschusszahlung für Witwen und Witwer
  • weitere Bezüge, wie ZVK, Betriebsrenten, Pensionen etc.
  • Versorgungsamt
  • Versicherungen
  • Vereine, Gewerkschaften etc.

Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Krankenkassenkärtchen
  • Rentennummern
  • Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungsnummern
  • bei Versicherungen mit Geldanspruch den Originalversicherungsschein
  • Mitgliedskarten etc.

digitaler nachlass

Der digitale Nachlass des Verstorbenen kann, wenn der Verstorbene Internetnutzer war, bei Bedarf ermittelt und sicher geregelt werden, um weiterlaufende Kosten bei Vertragspartnern zu verhindern und ggf. ermittelte Guthaben zu sichern.

Das ist der digitale Nachlass:

  • Datenschutzkonforme Recherche von Accounts und Verträgen
  • Vertragskündigung oder -übertragung
  • Soziale Netzwerke: Löschung oder Deaktivierung von Profilen


Unterlagen und Formalitäten

Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen. Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir deshalb nachfolgende Unterlagen im Original für das zuständige Standesamt. Bei Geburt, Heirat etc. im Ausland müssen die original Dokumente mit Übersetzung von einem amtlichen Übersetzer beigebracht werden. Sollten Dokumente nicht zur Verfügung stehen unterstützen wir Sie, im Rahmen unserer Möglichkeiten, selbstverständlich bei deren Beschaffung.


bei Ledigen

Unterlagen

Geburtsurkunde des Verstorbenen

bei Verheirateten

Unterlagen

wie bei Ledigen,

zusätzlich:

Familienstammbuch, Heiratsurkunde

bei Verwitweten

Unterlagen

wie bei Verheirateten

zusätzlich:

 

Sterbeurkunde des Ehegatten, 

bei Geschiedenen

Unterlagen

wie bei Verheirateten

zusätzlich:

Scheidungsurteil mit

Rechtskraftvermerk


WIE sind die Kosten für eine Bestattung?

Eine Bestattung, egal welcher Art, ist immer eine persönliche, individuelle Angelegenheit. Daher kann es niemals einen Festpreis geben. Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche. Das sind zum einen die Eigenleistungen des Bestatters, die Fremdleistungen, wie städtische Gebühren und sonstige Kosten (Blumen, Musik, Zeitungsanzeige, Drucksachen etc.). Die Höhe der Kosten richtet sich in jedem Fall nach den Wünschen und Ansprüchen des Einzelnen über den Umfang und die Ausrichtung der Bestattung.

Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht. Diese gilt auch, wenn keinerlei Kontakt zu der verstorbenen Person bestand. Weigern sich die Bestattungspflichtigen, kann die zuständige örtliche Behörde im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung veranlassen und die Kosten dafür den eigentlichen Bestattungspflichtigen in Rechnung stellen.

Für Baden-Württemberg und Bayern gilt:

  • der Ehegatte oder Lebensgefährte/in (bei eingetragener Lebensgemeinschaft)
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkel

Für Bayern gilt zusätzlich:

  • die volljährigen Nichten und Neffen
  • Schwager und Schwägerin